03.02.2025
Hinweis an alle wahlberechtigten Bürger der Marktgemeinde Markt Rettenbach zum Briefwahlantrag
Die Briefwahl für die Bundestagswahl am 23.02.2025 wird voraussichtlich erst ab 10.02.2025 möglich sein, da uns die Stimmzettel sehr spät erreichen werden. Um Wartezeiten im Rathaus zu vermeiden, stellen Sie bitte Ihre Briefwahlanträge vorzugsweise online. Die Möglichkeit dazu ist hier (Briefwahl Online) bereits freigeschaltet.
Ist Ihnen eine Onlinebestellung nicht möglich, füllen Sie bitte den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus. Achten Sie hier unbedingt darauf, dass der Antrag unterschrieben ist!
Werfen Sie dann den Antrag in den Rathausbriefkasten. Diese Anträge werden täglich bearbeitet und zeitnah ausgetragen.
Sollten Sie die Briefwahlunterlagen direkt für eine andere Person mitnehmen wollen, ist es zwingend erforderlich, dass auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nicht nur der Antrag unterschrieben ist, sondern auch die Vollmacht, d. h. es sind zwei Unterschriften nötig!