Hochwasser-Soforthilfen

05.06.2024

Anträge zum Ausfüllen und Ausdrucken

Das Bay. Kabinett hat eine Soforthilfeaktion eingeleitet, die Auszahlungen hierfür sollen im Landratsamt Unterallgäu im SG 24 bereits ab diesen Donnerstag erfolgen.

Für die Kommunikation zu diesem Bereich wurde die E-Mail-Adresse soforthilfe@lra.unterallgaeu.de eingerichtet, an die Anfragen gerichtet werden sollen.

Unter den Tel.Nrn. 08261/ 995-299 und - 292 sind die Sachbearbeiter Frau Schuster und Herr Hampp für die Antragsbearbeitung und Rückfragen erreichbar.

Die Antragsformulare sind, vor dem Einreichen, von der Gemeinde zwingend zu bestätigen. Ohne diese Bestätigung kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Das Landratsamt Unterallgau beabsichtigt, auch am Wochenende für Fragen der Bürger zur Antragsstellung und ggf. schon zur Bearbeitung der Anträge zur Verfügung zu stehen.

Die Antragsformulare können unten heruntergeladen werden oder liegen in der Gemeinde zur Abholung bereit. Zur Beschleunigung des Antragsverfahren können die Anträge auch eingescannt oder als Foto per E-Mail eingereicht werden. Wichtig ist aber die vorherige Unterschrift durch den Bürger und die Bestätigung der Gemeinde.

Die Kartei der Not bietet ebenfalls eine Soforthilfe an. Der Antrag kann ebenfalls unten heruntergeladen oder in der Gemeinde abgeholt werden.